Hier findest du die wichtigsten Regeln zu Rückerstattungen für Startgelder und Übernachtungen.
Startgelder
Eine Rückerstattung des Startgeldes ist grundsätzlich nur in folgenden Fällen möglich:
- Gesundheitliche Gründe: Ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Person sportuntauglich ist.
- Nicht erteiltes Visum: Nachweis, dass das erforderliche Visum nicht erteilt wurde.
In diesen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 % vom zu erstattenden Betrag einbehalten, um anfallende Gebühren und administrative Umkosten zu decken.
Sonstige Stornierungen: Eine Rückerstattung ist nur auf Anfrage und nach individueller Prüfung möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Übernachtung
Für Stornierungen von Übernachtungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 % vom zu erstattenden Betrag einbehalten, um anfallende Gebühren und administrative Umkosten zu decken.
- 50 % Rückerstattung bei Stornierung ab der letzten Registrierungsphase.
- 0 % Rückerstattung bei Stornierung nach Ende der letzten Registrierungsphase.